Visioneres Bauprojekt Nuolen See gestartet

Nuolen See im Einklang mit Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft

Auf der Plattform March24 war zu lesen: Das Bundesgericht hat am 30. März 2015 das Baugesuch für ein Testufer abgelehnt und damit insbesondere den vom Regierungsrat 2005 genehmigten Teilzonenplan Nuolen See infrage gestellt. Am 21. Februar 2017 wurde unter der Leitung der Gemeinde Wangen eine Projektgruppe gebildet. Deren Ziel war es, die Entwicklungsmöglichkeiten im Gebiet Nuolen See unter Mitwirkung der Bevölkerung zu evaluieren.

Heute

Der Gemeinderat Wangen ist erfreut der Öffentlichkeit die Realisierung Zukunft Nuolen See präsentieren zu können. Es wurde in den vergangenen Monaten ausgezeichnete Arbeit geleistet und die Grundlagen können bekannt gemacht werden. Bei der Planung des kommunalen Teilrichtplans im 2019 wurde bereits festgehalten, dass es sich hierbei um ein beispielhaftes Projekt handelt, welches die Interessen der verschiedenen Gruppierungen in einem gezielten und offenen Prozess neu berücksichtigen und auf einen neuen Weg bringen. Diese Planung wurde nun weitergeführt und konkretisiert. Dabei waren und sind ein wichtiger Bestandteil die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung mit den drei Pfeiler Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu berücksichtigen. 

Diese bestehen im Wesentlichen aus einer Pflichtübung und den Kernelementen der Revitalisierung des Seeufers, der Zukunft der industriellen Nutzung, der Aufwertung des Dorfteils Nuolen, dem Schaffen von Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, der zukunftsgerichteten Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Grundeigentümer, einem praxisorientierten Arbeitsinstrument und natürlich auch den Einbezug der Bevölkerung. Die Realisierung von Nuolen See soll dabei in einzelnen Bausteinen als Teil eines Gesamtkonzeptes durch die vorgesehene Trägerschaft ermöglicht werden.

 Mit der Teilrevision der Nutzungsplanung «Nuolen See» sollen die Entwicklungsvorstellungen im Raum Nuolen See gemäss Teilrichtplanung «Realisierung Zukunft Nuolen See» und Studienauftrag «Entwicklung Nuolen See» auf Stufe der kommunalen Nutzungsplanung rechtsverbindlich umgesetzt werden. Insbesondere wird dabei der rechtskräftige Teilzonenplan Nuolen See und der Gestaltungsplan «Nuolen See», welcher aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom 30. März 2015 nicht umsetzbar war, überarbeitet respektive aufgehoben werden. Bei der Teilrevision der Nutzungsplanung «Nuolen See» werden verschiedene Bestandteile der Nutzungsplanung ange-passt. Es wird zwischen verbindlichen und orientierenden Bestandteilen unterschieden. Bei den verbindlichen Bestandteilen handelt es sich um den Teilzonenplan Nuolen See, dem Baureglement und der Schutzverordnung. Als orientierenden Bestandteil gilt der Erläuterungsbericht nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung des Bundes (RPV), das Betriebs- und Gestaltungskonzept Seestrasse, die Revitalisierung ausgewählter Seeuferabschnitte sowie der Infrastrukturvertrag. Für die Erarbeitung dieser Bestand-teile diente der kommunale Teilrichtplan vom 22. Januar 2019 sowie dessen Bericht zur Mitwirkung und zur kantonalen Vorprüfung und der Studienauftrag bzw. deren Schlussbericht des Beurteilungsgremiums als Grundlage. Damit möglichst allen Anspruchsgruppen gerecht werden konnte, bestand das Beurteilungsgremium für den Studienauftrag aus Sachexperten, Fachexperten sowie beratenden Experten von kommunalen und kantonalen Stellen, aber auch von Eigentümern und externen neutralen Fachpersonen.

Seit der Erstellung des Grobkonzeptes zur Revitalisierung des Nuoler Seeufers 2019 hat die Arbeitsgruppe mit dem Ziel daran weitergearbeitet, dass die Revitalisierung die Bundesanforderungen erreicht. Das Erreichen dieses Ziels würde dazu führen, dass der Bund einen Teil der Revitalisierung subventioniert. Solche abgeltungsbe-rechtigte Revitalisierungen müssen als «technisches Vorprojekt» dem Bund zur Beur-teilung vorgelegt werden. Die Federführung liegt dabei bei der zuständigen kantonalen Stelle. Als abgeltungsberechtigter Uferabschnitt gilt die kleine und grosse Halbinsel sowie Abschnitte der Hunzikerbucht. Diese Projekte sind nicht abhängig von Dritt-projekten und verfolgen im Allgemeinen die Schaffung von Flachufern. Die ökologische Aufwertung des Uferbereichs und die Neugestaltung des Gewässerraums werden das heutige Bild der beiden Halbinseln verändern. Die anderen Uferabschnitte, insbesondere in der KIBAG-Bucht, sollen im Rahmen der rückwärtigen Bauvorhaben naturnah gestaltet werden. Auch diesen steht bei Bedarf der Zugang zur Subventionierung offen.

Verschiedene Projektideen

Aus dem Studienauftrag, bei welchem drei Unternehmen ihre Arbeit eingereicht haben, sind verschiede Projektideen entstanden. Das Beurteilungsgremium hat dabei die besten Ideen wie ein Mosaikstein zu einem Bild zusammengeführt. Daraus entstand das Gesamtkonzept. Bei den Projekten ist der Konkretiesierungsgrad sehr unterschiedlich. Mehrheitlich handelt es sich erst um Vorstufen zu einem Bauprojekt. Jedoch sind die Elemente vom Seeplatz bis zur Hunzikerbucht in sich abgeschlossen und können unabhängig voneinander weiterentwickelt werden. Als rechtliche Voraussetzung müssen aber vorgängig der Nutzungsplan und das Baureglement angepasst werden (Teilnutzungsplan Nuolen See). 

Die auch zur Entwicklung Nuolen See dazugehörenden Elemente Areal Marina Kiebitz und Areal Mächler werden jedoch nach dem heutigen geltenden Recht entwickelt. Das Areal Mächler ist auch das am weitesten fortgeschrittene Projekt. Dies vor allem weil das Gebiet eingezont ist (Wohnzone 2-geschossig). Die dafür bestehende Projektidee wurde im Studienauftrag überprüft und weiterentwickelt. So dass der bereits aufgelegte Gestaltungsplan Seepark entstand, für welchen Einsprachen eingegangen sind.

Ein grosser Teil des Gesamtkonzeptes soll für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Es ist geplant, dass neben einem Uferpark auch die längst geplante Badi ausgeführt wird. Für die Bevölkerung soll grösstenteils der Zugang zum See erhalten bleiben. Von privater Seite ist ein Seeplatz mit einem viergeschossigen Wohn- und Gewerbegebäude mit einem Kiosk oder Bistro angedacht. Zwischen See und diesem Gebäude wird ein attraktiver Platz für die Bevölkerung geschaffen. Beim heutigen Silogebäude der Kibag wird die Planung eines etwas niedrigerem, sechsgeschossigen Wohngebäude verfolgt. Die Kibag möchte einen Teil der grossen Halbinsel weiterhin gewerblich nutzen. Bei der Hunzikerbucht besteht die Option für eine kleinere Überbauung in Einzelbauweise. Bei der Marina Kiebitz, wie auch beim Areal Mächler, gelten die heutigen Bauvorschriften und diese sind somit gestaltungsplanpflichtig. Beides wurde jedoch beim Studienauftrag berücksichtig. Aufgrund der aktuellen Situation sowie dem möglichen Zuwachs an Bewohner und Bewohnerinnen wurde zudem ein Betriebs- und Gestaltungsplankonzept für die Seestrasse erstellt. Die Seestrasse soll entschleunigt und zu einer siedlungsorientierten Anlage aufgewertet werden.
Für die Umsetzung müssen neue bzw. angepasste gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Dies hat eine Anpassung des jetzigen Baureglementes zur Folge. Teilweise sind dies grundsätzliche Anpassung, welche für das gesamte Gemeindegebiet gelten, aber auch spezifische, welche für Nuolen See erarbeitet wurden.

Weiteres Vorgehen
Die Ausschreibung des Mitwirkungsverfahrens erfolgte am 10. Dezember 2021 im Amtsblatt des Kantons Schwyz. Das Mitwirkungsverfahren dauert vom 14. Dezember 2021 bis am 18. März 2022. Während dieser Zeit wird die Bevölkerung eingeladen die Möglichkeit der Mitwirkung aktiv zu nutzen. Nach Abschluss des öffentlichen Mitwir-kungsverfahrens werden die eingegangenen Rückmeldungen sorgfältig geprüft und wenn möglich in den Entwurf der Teilrevision der Nutzungsplanung «Nuolen See» integriert. Nach dieser Überarbeitung des Entwurfs der Teilrevision der Nutzungsplanung «Nuolen See» wird diese dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Schwyz zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Der Gemeinderat erhofft sich, dass er bis im Herbst 2022 die Ergebnisse der Vorprüfung behandeln kann, um dann die öffentliche Auflage vorbereiten zu können.

Sämtliche Unterlagen können vom 14. Dezember 2021 bis 18. März 2022 auf der Gemeindeverwaltung Wangen, Hochbauamt, Seestrasse 2, 8855 Wangen, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem können die Unterlagen unter www.wangensz.ch (News) heruntergeladen werden.

Termine für Sprechstunden:
• Montag, 10. Januar 2022, 16:00 bis 18:30 Uhr
• Donnerstag, 13. Januar 2022, 15:00 bis 17:30 Uhr
• Montag, 17. Januar 2022, 16:00 bis 18:30 Uhr
• Donnerstag, 20. Januar 2022, 16:00 bis 20:00 Uhr
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie um vorherige telefonische Anmeldung unter 055 450 80 23

Gerne nimmt der Gemeinderat Wangen begründete Einwendungen und Vorschläge schriftlich entgegen. Hierfür bittet der Gemeinderat zur Gewährleistung einer raschen und effizienten Bearbeitung der Stellungnahme das Mitwirkungsformular, welches auf der Website aufgeschaltet wurde, zu benutzen. Auch nimmt er gerne Rückmeldungen entgegen, ob eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung gewünscht wird.

Rückfragen bitte bei Gemeindepräsident Daniel Hüppin vornehmen, 079 349 35 84

Weitere Informationen:

• Studienauftrag Entwicklung Nuolen See Schlussbericht. Mehr …
• Kommunaler Teilrichtplan Realisierung Zukunft Nuolen See. Mehr …
• Bericht zur Mitwirkung und kant. Vorprüfung. Mehr …
• Erläuterungsbericht nach Art. 47-RPV. Mehr …
• Heutige-Situation BGK Seestrasse Nuolen. Mehr …
• Konzeptplan BGK Seestrasse Nuolen. Mehr …
• Bericht BGK Seestrasse Nuolen. Mehr …
• Baureglement Teilrevision Nuolen-See. Mehr …
• Schutzverordnung Teilrevision Nuolen See. Mehr …

Fotos © :Axel-B. :Bott, v.l.n.r.: Daniel Hüppin Gemeindepräsident Wangen, Andreas Barraud, Regierungsrat, Sando Patierno, Regierungsrat, Ueli Widmer, CEO Kibag, Ivo Kuster, Raumplaner.

Volkswirtschaftsdepartement
Andreas Barraud
Departementsvorsteher
Projekt «Nuolen See» – Medienkonferenz

Montag, 13. Dezember 2021, 14.00 h Wangen

Geschätzter Gemeindepräsident, Regierungsrat, Referenten

Verehrte Vertreter der Medien

Ich darf Sie auch im Namen vom Kanton Schwyz zur heutigen Medienkonferenz begrüssen. Die Anwesenheit von RR Sandro Patierno und mir unterstreicht die Wichtigkeit von diesem in vielen Bereichen wegweisenden Projekt – insbesondere auch aus Sicht des Kantons. Lassen Sie mich das «Warum» erläutern. Die Nutzungsplanung «Nuolen See» hat bereits eine lange Geschichte, denn schon vor 25 Jahren haben die Planungsverantwortlichen von der Gemeinde erkannt, dass Nuolen und insbesondere der Perimeter vom «Noulen See» eine besondere Herausforderung darstellt. Das ist damals auch der Grund gewesen, warum die Gemeinde für Nuolen einen separaten Teilzonenplan hat ausarbeiten lassen.

Der Regierungsrat vom Kanton Schwyz hat am 23. August 2005 den Teilzonenplan «Nuolen See» und das Baureglement und alsdann am 15. Juni 2011 den Gestaltungsplan vom «Nuolen See» genehmigt. Gegen das – auf diesen Grundlagen erarbeitete Bauvorhaben «Testufer Nuolen See» – ist dann Einsprache erhoben worden. Im Frühjahr 2015 hat das Bundesgericht das Baugesuch für das «Testufer Nuolen See» abgelehnt und damit abschliessend entschieden, dass die geplante Wohnüberbauung «Nuolen See» so nicht realisiert werden kann – will heissen: Der rechtskräftige Zonen- und der Gestaltungsplan sind in der vorliegenden Form nicht umsetzbar und müssen überarbeitet werden.

Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid aber auch ausgeführt und dargelegt, dass und warum das «Seeufer von Nuolen» ein grosses Potenzial für eine Revitalisierung – gemäss Gewässerschutzgesetz – hat. Die vorliegenden Arbeiten, Unterlagen und Dokumentationen sind darum ein beispielhaftes Projekt dafür – wie unterschiedlichste Interessen von verschiedensten Gruppierungen in einem gezielten, offenen und kooperativen Prozess neu auf den Weg – und davon sind wir überzeugt, zum Erfolg – gebracht werden können. Pflicht oder Kür? – Kür! Die Entwicklung von «Nuolen See» folgt den bekannten Prinzipien von der nachhaltigen Entwicklung mit den drei Säulen von der:

– Umwelt
– Gesellschaft
– Wirtschaft

Themenspezifisch geht es jetzt aber in einer 1. Phase um die Revitalisierung von den Seeufer – das als Vorgabe und der «Empfehlung» vom Bundesgericht – dem Gewässerschutzgesetz folgend. Darüber hinaus sind aber auch weitere Themenbereiche für die nachhaltige Entwicklung von der Gemeinde Wangen und insbesondere für den Ortsteil Nuolen wichtig:

– Die Aufwertung vom Dorfteil Nuolen und die Realisierung von einer Siedlungsentwicklung, die mit dem Gewässerschutzgesetz vereinbar ist.

– Es soll damit qualitativ hochwertiger Wohnraum – und das ausserhalb vom Gewässerraum ermöglicht werden.

– Voraussetzung für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ist aber auch die Aufgabe von der industriellen Nutzung mit dem Kiesabbau durch die Kibag AG.

– Ein grosses Anliegen von der hiesigen Bevölkerung sind attraktive Erholungs- und Freizeiteinrichtungen in Nuolen, mit einer Bademöglichkeit und einem attraktiven Fussweg mit Zugang zum Wasser.

– Weiter soll auch die Seestrasse – insbesondere für den Fuss- undVeloverkehr aufgewertet werden.

Die Chance von einem kooperativen und partizipativen Planungsansatz ist genutzt worden, indem ein neues, gemeinsames Projekt unter der Federführung von der Gemeinde, der Beteiligung vom Kanton und der Grundeigentümer erarbeitet worden ist. Im Vordergrund steht der gesamtheitliche Ansatz von:

– Der Revitalisierung
– Der landschaftlichen Aufwertung
– Der Siedlungsentwicklung
– Der Ökonomie sowie
– Der Verbesserung von der verkehrlichen Situation.

Der Einbezug von der Bevölkerung ist und bleibt ein wichtiges Anliegen, damit auch ein kritischer Blick von aussen und innen ermöglicht wird. Gestartet sind wir im Jahre 2017 mit der Vision und der Entwicklung vom Zielbild und im Jahr 2018 mit dem nachgelagerten Teilrichtplan. Im Jahr 2019 ist dann der Start vom Studienauftrag mit drei verschiedenen Planungsteams erfolgt. Und wo stehen wir heute im Prozess:

Aktuell erfolgt jetzt dann die öffentliche Mitwirkung zum Entwurf vom Teilzonenplan mit dem angepassten Baureglement. 

Volkswirtschaftsdepartement
Andreas Barraud
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