SZ: 100 Mio. Corona-Härtefallgelder ausbezahlt


30. September 2021

Corona-Härtefallgelder für Schwyzer Wirtschaft im Umfang von knapp 100 Mio. Franken
Wirtschaftsverbände ziehen positives Fazit

(VD/i) Das Schwyzer Härtefallprogramm diente dazu, von der Corona-Pandemie besonders betroffene Unternehmen zu unterstützen. 984 Unternehmen erhielten insgesamt 95.3 Mio. Franken. Zusammen mit den weiteren Unterstützungsmassnahmen wie der Kurzarbeitsentschädigung oder der Corona-Erwerbsersatzentschädigung konnten die wirtschaftlichen Schäden deutlich gemildert werden. Mehr …

Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud führte anlässlich der heutigen Medienkonferenz aus, dass sich die Schwyzer Wirtschaft in den vergangenen Monaten erstaulich gut erholt hat. Die Expertengruppe des SECO rechnet für dieses Jahr mit einem Wirtschaftswachstum von 3.2 % und für nächstes Jahr gar mit 3.4 %. Die Arbeitslosigkeit liegt im Kanton Schwyz per Ende August 2021 bei tiefen 1.1 %. «Ausschlaggebend für die rasche Erholung sind einerseits die hohe Flexibilität sowie die Widerstandskraft der Schwyzer Unternehmen» so Regierungsrat Barraud, «und andererseits haben auch die verschiedenen wirtschaftlichen Massnahmen der öffentlichen Hand ihren Beitrag dazu geleistet.»

Einfaches und wirkungsvolles Corona-Härtefallprogramm

In enger Zusammenarbeit mit den Schwyzer Wirtschaftsverbänden wurde Ende 2020 das Corona-Härtefallprogramm aufgesetzt. Zu diesem Zweck haben Regierungsrat und Kantonsrat kantonal finanzielle Mittel im Umfang von rund 28 Mio. Franken bereitgestellt, um sich am Corona-Härtefallprogramm des Bundes beteiligen zu können. Bei Unternehmen mit einem Umsatz bis 5 Mio. Franken beteiligt sich der Bund mit 70 % an der Härtefallunterstützung, bei Unternehmen mit einem Umsatz über 5 Mio. Franken trägt der Bund die Kosten zu 100%. Anspruchsberechtigt waren Unternehmen, welche in einer 12-Monatsperiode (zwischen Januar 2020 und Juni 2021) einen Umsatzrückgang von mehr als 40 % verzeichnet hatten, sowie Unternehmen, welche nach dem 1. November 2020 während mehr als 40 Tagen behördlich geschlossen wurden.

Von den insgesamt 1066 eingereichten Härtefallgesuchen wurden 984 bewilligt. Die Beitragssumme belief sich auf 95.3 Mio. Franken. Die Beitragsberechnung erfolgte auf der Basis der Fixkosten. So erhielten betroffene Unternehmen mit einem 40-prozentigen Umsatzrückgang 60 % der jährlichen Fixkosten (auf Basis des Jahres 2020) erstattet. Gleiches galt für Unternehmen, welche ab dem 22. Dezember 2020 behördlich schliessen mussten (u.a. Gastronomiebetriebe, Fitnesscenter usw.). Betriebe mit Schliessungsdatum ab dem 18. Januar 2021 (insbesondere Verkaufsgeschäfte, usw.) erhielten grundsätzlich eine Abgeltung von 40 % der Fixkosten. Stand jedoch der errechnete Betrag in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den tatsächlichen ungedeckten Fixkosten, wurde der Betrag nach erfolgter Einzelfallprüfung angepasst.

Bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen konnten die Gesuche in den allermeisten Fällen innert zwei Wochen behandelt und die Corona-Härtefallgelder ausbezahlt werden. Dabei bewährte sich, dass der Kanton Schwyz von Beginn weg auf ein einfaches und transparentes System setzte und sich auf nicht rückzahlbare Beiträge (a-fond-perdu-Beiträge) beschränkte. Die zusätzliche Gewährung von Darlehen oder Bürgschaften hätte den Prozess unnötig verkompliziert und zudem kaum einem Bedürfnis seitens der betroffenen Unternehmen entsprochen.

Unbürokratische und rasche Abwicklung

Marco Heinzer, Präsident von GastroSchwyz berichtete von einem regelmässigen Austausch mit dem Schwyzer Regierungsrat. Dank intensiven Verhandlungen konnten für die Schwyzer Gastronomiebetriebe im Rahmen des Corona-Härtefallprogramms gute und effiziente Lösungen erarbeitet werden. So unterschiedlich die Gastronomiebranche im Kanton Schwyz auch ist, so unterschiedlich wurden die verschiedenen Betriebe von der Pandemie getroffen. Hart traf es insbesondere Gastronomiebetriebe und Hotels mit internationaler Kundschaft. Demgegenüber konnten sich Gastronomiebetriebe in Tourismus- und Naherholungsgebieten sowie Betriebe mit grossen Terrassen oder Take-away-Angeboten relativ gut halten.

Heinz Theiler, Präsident des Kantonal-Schwyzerischen Gewerbeverbands, würdigte die rasche, unbürokratische und faire Umsetzung des Schwyzer Corona-Härtefallprogramms, mit welchem substanzielle Beiträge ausbezahlt werden konnten. Beiträge – im Durchschnitt von 97 000 Franken – mit denen der wirtschaftliche Schaden deutlich gemildert werden konnte. Kritisch beurteilt er gewisse, vom Bund angeordnete Einschränkungen der Wirtschaftstätigkeit. Mitunter wurden Verordnungen erlassen, doch die detaillierten Erläuterungen folgten erst Tage später. Dies schuf bei den KMU sowie der kantonalen Verwaltung unnötige Verunsicherung.

Andreas Kümin, Präsident vom H+I, betonte in seinen Ausführungen die Innovationskraft der Schwyzer Unternehmen, welche sich gegenseitig aushalfen und trotz Krise unablässig nach guten Lösungen suchten. Viele Mitgliedsfirmen vermelden, dass sie in wirtschaftlicher Hinsicht weitgehend zur Normalität zurückgefunden hätten. Respektive, sie seien wieder mit neuen und alten Herausforderungen konfrontiert, beispielsweise dem Fachkräftemangel oder Lieferengpässen und den damit verbundenen Preiserhöhungen. Die internationalen Frachtpreise sind in die Höhe geschnellt und Lieferschwierigkeiten führen dazu, dass wegen fehlender Komponenten ganze Produktionsprozesse stillstehen müssen.

Kurzarbeit, Corona-Erwerbsersatz und Covid-19-Kredite

Dass die Schwyzer Wirtschaft die Krise durchschritten hat, zeigt sich auch anhand der Kurzarbeit. Waren bei Höchststand rund 3300 Unternehmen in Kurzarbeit, so sind es derzeit weniger als 100 Unternehmen. Insgesamt hat das Amt für Arbeit in den vergangenen eineinhalb Jahren knapp 200 Mio. Franken an Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) ausbezahlt.

Im Rahmen der Corona-Erwerbsersatzentschädigung (CEE) bewilligte die Ausgleichskasse Schwyz über 5000 Gesuche mit einem Volumen von insgesamt 46 Mio. Franken. Gesuchsteller waren insbesondere Selbständigerwerbende sowie Personen in einer arbeitgeberähnlichen Stellung (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

Ein weiteres zentrales Element der wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen waren die Covid-19-Kredite der Geschäftsbanken. Innert weniger Wochen wurde dieses Instrumentarium im Frühjahr 2020 zwischen dem Bund und den Geschäftsbanken auf die Beine gestellt und umgesetzt. Im Kanton Schwyz wurden 3009 Covid-19-Kredite mit einem Gesamtvolumen von 370 Mio. Franken gewährt.

Impulsprogramm «Hopp Schwyz»

Das Impulsprogramm gab es in dieser Form wohl nur im Kanton Schwyz. Unter dem Motto «Hopp Schwyz» wurde zum Start des Programms der ganze Kanton beflaggt. Bevölkerung und Unternehmen wurden motiviert, im Kanton Schwyz zu konsumieren und zu investieren. Ab September 2020 folgte eine Tourismuskampagne, welche diesen Herbst fortgeführt wird. Sie steht unter dem Slogan «Schwyz. Ganz nah.» und rückt die verschiedenen Tourismusdestinationen des Kantons ins Zentrum. Zudem unterstützte das kantonale Impulsprogramm während der vergangenen Monate zahlreiche nachhaltige Projekte wie den «Ächt Schwyz Pass», «Schwyzer Brennholz» oder «Einheimische Holzkohle».

Abschliessend dankte Regierungsrat Andreas Barraud den Wirtschaftsverbänden für die aktive und konstruktive Zusammenarbeit sowie den Mitarbeitenden der mit der Umsetzung betrauten Ämtern für ihren ausserordentlichen Einsatz zu Gunsten der Schwyzer Wirtschaft. «Die Bewältigung der Pandemie stellte für alle eine grosse Herausforderung dar, doch rückblickend darf gesagt werden, dass wir die wirtschaftliche Krise gemeinsam und gut gemeistert haben».

Volkswirtschaftsdepartement
Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement
Tel. 041 819 18 00 (erreichbar: 10.30 – 11.30 Uhr)
Urs Durrer, Vorsteher Amt für Wirtschaft
Tel. 079 296 50 91 (erreichbar: 10.30 – 11.30 Uhr)

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