Aufgaben- und Finanzplan Kanton Schwyz

24.9.2021

Aufgaben- und Finanzplan

Das Finanzdepartement erstellt nach den Vorgaben des Regierungsrates für das Voranschlagsjahr und die Finanzplanjahre den integrierten Aufgaben- und Finanzplan (AFP). Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat an der ordentlichen Wintersitzung im Dezember den AFP zur Kenntnisnahme und die Voranschlagskredite der Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie den Steuerfuss zum Beschluss. Mit den Voranschlagskrediten ermächtigt der Kantonsrat den Regierungsrat, die Verwaltungsrechnung für einen bestimmten Zweck bis zum festgelegten Betrag zu belasten.

Der AFP startet mit einem erläuternden Bericht zu den Finanzen und Leistungen und stellt die Erfolgs- und Investitionsrechnung nach Kostenarten dar. Im Anschluss werden die Leistungsaufträge inklusive den Voranschlagskrediten gegliedert nach dem organisatorischen Aufbau der Verwaltung abgebildet. Mehr …

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Zahlenreihe Aufgaben- und Finanzplan 2022 – 2025. Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung
September 2021. Hier …

Medienmitteilung
Finanzlage im Kanton Schwyz ermöglicht deutliche Steuerfusssenkung
Aufgaben- und Finanzplan 2022–2025

(FD/i) Der Aufgaben- und Finanzplan 2022–2025 zeigt ein positives Bild. Trotz den Auswirkungen der Corona-Pandemie verläuft die Finanzentwicklung weiterhin stabil. Es zeichnen sich keine unmittelbaren Negativeffekte bei den Steuererträgen aufgrund der Corona-Pandemie ab. Die Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts, das verfügbare Eigenkapital, das Nettovermögen sowie die Aufwand und Ertragsentwicklung ermöglichen eine deutliche Steuerfusssenkung von 20% bei den natürlichen Personen. Der Voranschlag 2022 weist einen Ertragsüberschuss von 80.1 Mio. Franken aus. Die Finanzplanjahre 2022–2025 entwickeln sich ausgeglichen. Ende 2025 dürfte das Eigenkapital rund 873 Mio. Franken betragen.

Erfreuliche Haushaltsentwicklung trotz Corona

Die Finanzlage des Kantons Schwyz bleibt solide. Die mittelfristige Aufwand- und Ertragsentwicklung verläuft positiv, das gesetzliche Haushaltsgleichgewicht kann eingehalten werden und die Eigenkapitalhöhe wie auch das Nettovermögen werden zukunftsfähig gewahrt. Die erwarteten direkten finanziellen Negativeffekte der Corona-Pandemie auf der Ertragsseite bleiben aus. Vielmehr ist ein weiteres beachtliches Wachstum bei den Steuererträgen festzustellen.

Deutliche Steuerfusssenkung

Der Voranschlag 2022 weist unter Berücksichtigung einer deutlichen Senkung des Steuerfusses von 20% einer Einheit bei den natürlichen Personen einen Ertragsüberschuss von 80.1 Mio. Franken aus. Einerseits erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr die Beiträge an die Ergänzungsleistungen um 15 Mio. Franken und die inner- und ausserkantonalen Spitäler um 11 Mio. Franken auf der Aufwandseite. Auf der Ertragsseite andererseits ist nebst dem höheren Gewinnanteil an der Schweizerischen Nationalbank
von 25 Mio. Franken insbesondere mit insgesamt rund 90 Mio. Franken höheren Steuererträgen bei der Gewinnsteuer, bei der Grundstückgewinnsteuer und beim Anteil an der Direkten Bundessteuer zu rechnen. Aufgrund der beantragten Steuerfusssenkung bei den natürlichen Personen resultiert bei der Einkommens- und Vermögenssteuer keine weitere Ertragszunahme. Die übrigen Aufwand- und Ertragspositionen sind stabil oder verändern sich nur moderat. In den Finanzplanjahren 2023 bis 2025 resultieren
Ertragsüberschüsse von 13.5 bis 54.3 Mio. Franken.
Der Regierungsrat beantragt aufgrund der soliden Ausgangslage des Staatshaushaltes und der volkswirtschaftlichen Entwicklung eine deutliche Senkung des Steuerfusses bei den natürlichen Personen von 20% auf neu 130%. Bei den juristischen Personen wird die Beibehaltung des Steuerfusses von 160% vorgeschlagen, da die NFA-Marge zwar deckend bleibt, die interkantonal und international sehr attraktive Steuerbelastungen in einzelnen Gemeinden hingegen klar unter den Streubereich der Mindestbesteuerungsvorgaben der EU von 12% zu liegen kämen.
Mit der beantragten Steuerfusssenkung werden mittelfristig ausgeglichene Rechnungsabschlüsse erzielt, das Nettovermögen aufgrund der anstehenden Investitionen erhalten und vorderhand noch Reserven und Handlungsspielraum aufgrund der unsicheren Wirtschafts- und Pandemielage gewahrt. Damit ist der Kanton Schwyz für die Herausforderungen der nächsten Zeit sehr gut und ausserordentlich wettbewerbsfähig positioniert und bewahrt sich die Möglichkeit, in Zukunft allenfalls weitere steuerpolitische Massnahmen gezielt anzugehen.

Eigenkapitalausstattung und Nettovermögen sichern eine nachhaltig finanzierte Zukunft

Das Eigenkapital von derzeit 508 Mio. Franken dürfte Ende 2025 rund 873 Mio. Franken betragen, was für einen kantonalen Finanzhaushalt im Umfang von jährlich rund 1.6 Mia. Franken als sehr solide bezeichnet werden kann. Die Investitionsrechnung sieht zwar für 2022 erhöhte Nettoinvestitionen im Umfang von 61 Mio. Franken und für die Finanzplanjahre 2023 bis 2025 von 72.6 bis 107.6 Mio. Franken vor. Das Nettovermögen von derzeit 461 Mio. Franken erhöht sich bis Ende 2025 auf rund 691 Mio. Franken. Die Szenarien der Langfristperspektive 2036 zeigen, dass der Kanton Schwyz grundsätzlich auch langfristig mit einem ausgeglichenen Finanzhaushalt rechnen kann, auch wenn die
Chancen- und Risikoanalyse auf punktuelle Unsicherheiten hinweist. So werden insbesondere die weitere Zins- und Wirtschaftsentwicklung, verbunden mit den grossen Vermögenswertsteigerungen, und die Entwicklung des NFA sowie weiterer gebundener Staatsausgaben als Risiken, die gesellschaftliche und digitale Transformation und die Steuerreformen bei den juristischen Personen als Chancen genau beobachtet.

Unterlagen Aufgaben- und Finanzplan 2022–2025

Finanzdepartement
Auskunft:
Regierungsrat Kaspar Michel,
Vorsteher Finanzdepartement,
Telefon 041 819 23 00