Wie korrekt werden Impfwillige über Risiken informiert?

Auslastung Betten auf Intensivstationen – ein gerne verwendetes Kriterium für die Aufrechterhaltung der Coronanötigung. 

Fragen an Frau Dr. pharm. Regula Willi-Hangartner, Kantonsapothekerin:

Nach welcher gesetzlichen Grundlage impft der Kanton mit mobilen Stationen, sind sich alle Beteiligten über die Risiken und strafrechtlichen Folgen bewussst?

Die Funktion einer Konatonsapothekerin:
Die Kantonsapothekerin unterstützt das Amt für Gesundheit und Soziales beim Vollzug der Gesetzgebung über Heil- und Betäubungsmittel. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Aufsicht über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungmitteln und Medizinprodukten. Dies beinhaltet die Überwachung der Abgabestellen von Heilmitteln wie Apotheken, Drogerien, Arzt- und Zahnarztpraxen, Spitalapotheken, Heime, sowie die Aufsicht über Betriebe zur Herstellung von Heilmitteln und Medizinprodukten. Sie ist für die fachliche Beratung der Behörden in Heilmittelfragen und allen pharmazeutischen Belangen der Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung zuständig.

Müssten Ärzte und das Fachpersonal die Corona-Impfungen nicht sofort und bedingungslos einstellen, da sie kontraindiziert sind?

Nach richtiger Aussage des RKI verläuft Corona zu 99 Prozent mild, nur 1 Prozent der infizierten Menschen entwickeln eine Lungenentzündung. Auch Lungenentzündungen sind bei richtiger Behandlung heilbar und damit kein Todesurteil. Das Todesfallrisiko für Corona liegt nachweislich bei maximal 0,2 % und ist damit minimal. Oder beziehen Sie sich auf eine andere Referenz, welche den gegenwärtigen Impfdruck rechtfertigt?Denn um eine Notlage bei den Intensivstationen kann es sich ja nicht handeln, wie die anfangs gezeigte Grafik des BAG selbst bekannt gibt.

Ärzte müssen das gravierende Risiko schwerer Impf-Nebenwirkungen und Todesfälle kennen und Impfwillige darüber vorher informieren und sich versichern, dass diese die Information verstanden haben. Ärzte müssen die Sicherheitsberichte, beispielsweise des Paul-Ehrlich-Instituts oder anderer Referenzinstitute und die Tagesreporte schwerwiegender Nebenwirkungen der Covid-Impfungen in Europa auf Basis der EMA-Daten kennen. Diese Nebenwirkungen sind auch für die Schweiz relevant, da diese sich an internationalen Covidstandards orientiert.

Ärzte müssen darüber aufklären, dass es bereits 35 gemeldete schwere Krankheitsbilder gibt, 32 davon auch mit tödlicher Folge. Ärzte sind auch verpflichtet über die Inhaltsstoffe eines Vacccins Auskunft zu geben, wenn der Verdacht eines Risikostoffs mit Folgewirkungen besteht.

Tun die Ärzte das, ist es den Ärzten und dem Fachpersonal bekannt, dass sie persönlich für alle Folgeschäden haften?

Die Impfhersteller haben sich von einer Haftung befreit. Sie warnen sogar vor dem breiten Einsatz des Vaccins, da es nur einer Notzulassung im Ernstfall und zu experimentellen Zwecken bei Erkrankten besitzt. Die in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe sind nicht ausreichend getestet, um bereits unübersehbare und schwerwiegende Gesundheitsfolgen auszuschliessen. Verantwortungsvolle und redliche Ärzte warten mindestens fünf Jahre ab, bis aussagekräftige Langzeitstudien vorliegen.

Ärzte müssen alle Patienten über die enormen Risiken der beschleunigten und bedingten Zulassung und die fehlenden Langzeitstudien aufklären. Ärzte müssen wissen, dass für gentechnisch veränderte Impfstoffe grundsätzlich enorm strenge Sicherheitsvorkehrungen gelten.

Inwiefern besteht überhaupt die Zeit dazu, wenn im Schnellverfahren «impfen to go» praktiziert wird?
Wie können überhaupt dispositive Vorerkrankungen oder zu erwartende Wechselwirkungen zu anderen Medikamenteneinnahmen abgeklärt werden?Finden solche Abklärungen überhaupt statt?
Erinnern sich die Ärzte, dass bereits die Schweinegrippe entgegen der Medienpanik keine Pandemie war?

Die Ärzte wissen, dass die Schweinegrippe-Impfung Pandemrix erst nach vielen Monaten bei vielen jungen Menschen zur unheilbaren Schlafkrankheit Narkolepsie führte. Sie müssen sich auch an die Contergan-Katastrophe erinnern!

Wo sind solche Warnungen in den Impfaufrufen zu sehen, lesen und zu hören?
Müssten Ärzte nicht die Impfung angesichts des fatalen Nutzen-Risiko-Verhältnisses bei allen Menschen kategorisch und bedingungslos ablehnen?

Denn sie riskieren andernfalls eine Vielzahl von Schadensersatzklagen, wenn sich bei ihren Patienten die Risiken der Impfung verwirklichen. Dies gilt erst recht für hochbetagte und schwer erkrankte Menschen sowie für Schwangere und stillende Mütter bis hin zu Kinder. Diese waren niemals Teilnehmer einer Impfstudie, die Impfrisiken sind für diese besonders schutzbedürftigen Personengruppen niemals untersucht worden.

Werden diese Personen bei einer Impfung abgewiesene oder deren Impfung sogar stillschweigend in Kauf genommen?

 Diese Fragen wurden auf Basis einer Fachanwältin für Medizinrecht verifiziert.

Schwyz-Infra.ch bat am 9. September um die Beantwortung bis 15. September 2021

Die Beantwortung dürfte keine besonderen Aufwände erfordern, da die Konsequenzen vor der Impfkampagne mit dem Departement des Inneren umfassend abgewogen und erörtert wurden. Die Bevölkerung darf davon ausgehen, dass der Kanton nicht an einer Desinformation oder unterlassenen Informationspflicht interessiert wäre.

Für direkte Anfragen an die
Kantonsapothekerin

Dr. pharm. Regula Willi-Hangartner
Postfach 665
6440 Brunnen
Telefon +41 41 820 43 70
regula.willi@sz.ch