Der «Feusisgarten» soll bleiben

26.10.20

Gute Nachrichten für den Feusisgarten

Das Gutachten der Kantonalen Denkmalpflege liegt vor und bestätigt die Schutzwürdigkeit des Feusisgartens! Das ist ein grandioser Meilenstein. Jedoch ist noch lange nicht gewonnen, denn im Verfahren zur Unterschutzstellung wird eine Interessensabwägung vorgenommen und aus angeblichen oder tatsächlichen wirtschaftlichen Gründen wurden schon öfters auch schutzwürdige Bauten zum Abbruch freigegeben. Die Gemeinde holt noch ergänzende Gutachten ein, offenbar um sich nach allen Richtungen hin abzusichern. Wir erneuern unsere Forderung, dass sich die Gemeinde für die Erhaltung des Feusisgartens einsetzt und beim Regierungsrat einen Antrag auf Aufnahme in das kantonale Schutzinventar nach § 16 Denkmalschutzgesetz stellt.

Hier zur Medienmitteilung

Siegfried Hettegger

Sprecher IG Pro Feusisgarten

IG Pro Feusisgarten
Dorfstrasse 30
8835 Feusisberg
info@feusisgarten.ch
www.feusisgarten.ch 

Luftbild © Axel B. Bott

Grosses Medienecho zum Erhalt des Feusisgartens

Pressespiegel und aktuelle Infos. Hier …


Erstes Mitgliedertreffen IG Pro Feusisgarten 13. Februar 2020

Das Mitgliedertreffen diente dem Kennenlernen der Befürworter eines weiteren Bestands des Feusisgartens und der anstehenden Massnahmen.

Mehr Informationen > hoefe24.ch

Mehr Informationen > Initiative Feusisgarten

Mehr Informationen > Medienmitteilung

Die Initiative steht für einen Erhalt des schönen Feusisgartens ein, um das in der Bevölkerung beliebte und weit sichtbare Wahrzeichen von Feusisberg mit seiner sogar kulturhistorisch beachtlichen Bedeutung für die Zukunft erhalten.

Was ist denn am Feusisgarten so erhaltenswert?

Das Haus war seit seinem Wiederaufbau 1913  (nach einem Brand, das vorherige Gebäude wurde 1857 gebaut) ein beliebter Aufenthaltsort für die Bevölkerung und bekannten Zeitgenossen der Kulturszene.
Ein Gutachten bestätigt seine baukulturelle Bedeutung. Der Bau ist neben dem Etzel Kulm nicht nur nachts mit seiner weit über das Land sichtbaren Beleuchtung ein markantes Orientierungszeichen für Feusisberg, Freienbach und den Bezirk Höfe. Auch tagsüber gilt es als Wahrzeichen für Feusisberg. Das Haus erinnert zudem an die Blüte von Feusisberg als Luft- und Molkekurort. Es war schon immer und ist auch heute ein beliebtes (Ausflugs-)Restaurant für die Öffentlichkeit. Mehr noch, für Events, Hochzeiten, Geburtstage, Vereinstreffen etc. ist es ein einzigartiger und gerne gebuchter Veranstaltungsort. Denn in Kombination mit seiner sensationeller Aussicht ist das Haus als Besuchermagnet nicht zu überbieten.

Das ist die ideelle Seite. Die denkwürdige und denkmalrelevante Substanz ist sicherlich der Baukörper an sich, wie er sich schon im oben erkennbaren Bild als dominantes Wahrzeichen der gesamten Region von der Ausserschwyz bis ins Zürcher Oberland behauptet. Einzigartig ist seine nach Norden sichtbare Fassade, genauso wie seine Aussicht gerade von dieser Seite tagsüber und nachts in die das Lichtermeer säumende Uferregionen des Zürchersees. Auf der Terrasse, den Fensterplätzen und Räumen der oberen Stockwerken bietet sich ein Blick über den Zürichsee, Seedamm bis zum Ricken, Bachtel und bis zum Atzmännig oder den Zürcher Uetliberg. Diese einzigartige Baute steht der Öffentlichkeit zur Verfügung und sollte es auch weiter bleiben. Genau dieser Wert ist schützens- und erhaltenswert: sein öffentlicher Nutzen für den Erholungs- und Freizeitbereich. Ein nicht zu unterschätzendes Asset für die Feusisberger, Freienbacher und Höfner Touristik sowie Förderung der Gemeindeentwicklung hinsichtlich eines positiven Bevölkerungszuwachses.

Der Einwand von Kritikern und Erneuerungsbefürwortern ist gerechtfertigt, das Gebäude sei veraltet, die Substanz lohne keine künftig effektiven Bestands- und Wartungsinvestitionen. Daher könne man gerne darauf verzichten, zugunsten einer Totalüberbauung einer Seniorenresidenz – mit höchstens einem Begegnungscafé zum Andenken  – ein Andenken an bessere Zeiten? Wenn künftig eine Aussichts- und Begegnungsstätte – wenn überhaupt – nur noch wenigen erlaubt sein soll, dann wäre das ein nicht hinzunehmender Einschnitt in die Kultursubstanz des Kantons Schwyz.

Erhaltenswert ist sicher keine überaltete Substanz der Innenräume und ihrer in die Jahre gekommene Infrastruktur. Genauso wenig liegt ein Interesse daran, nutzungsineffiziente Raum- und Versorgungsstrukturen im Gebäude zu erhalten. Eine Anpassung an eine heutige Gebäudeökonomie steht ausser Frage. Nur sollte diese in Verbindung einer Generalüberbauung so kulturverträglich wie angemessen erfolgen.
D.h. als Minimalforderung:
• Erhalt als Restaurant mit Tagungs- und gegebenenfalls Übernachtungsräumen
• Erhalt der öffentlich zugängliche Sonnenterrasse
• Erhalt der architektonischen Gebäudefassade
• Erhalt der nach Norden hin sichtbaren Gebäudecharakteristik mit Ihrer Einbettung in die Landschaft.

Dem Investor der Überbauung bietet sich die Chance eines weiterhin nachhaltig frequentierten Gästezentrums für die ganze Region. In Verbindung der Versorgungsstrukturen einer Seniorenresidenz lassen sich zudem positive Synergieeffekte verbinden. Das sollte zu einer neuen Interessenabwägung in der Objektplanung führen können. Wie lässt sich eine Win-Win-Situation des historisch kulturellen Werts mit heutigen betriebswirtschaftlichen Anforderungen einer Wohnüberbauung in Einklang setzen? Allen Beteiligten und der Öffentlichkeit wäre damit mehr gedient als eine einseitige Lösung zugunsten weniger Nutzniesser. Aus übergeordneter Sicht sind Lösungen gefordert, die bezogen auf das Objektvolumen und seines Standortes dem heutigen und künftigen Wertebewusstsein Rechnung tragen würde.

Der «Feusisgarten» soll bleiben

Auf dem Höfner Etzel prägen bei Dunkelheit zwei Leuchtpunkte den Bergrücken im Blick vom Tal aufwärts. Einmal zuoberst das Etzel Kulm, etwas darunter, jedoch viel kräftiger das Gasthaus «Feusisgarten» in Feusisberg. Auch tagsüber fällt der Feusisgarten als weisses Gebäude am Hang auf. Es steht stolz mit seiner Nordfassade als Wahrzeichen für eine lebendige Geschichte eines begehrten Aussichtspunktes.

Doch diese architektonische, kulturell-historisch frequentierte Besonderheit soll nun als baufällig degradiert, abgerissen und entfernt werden. Im April 2019 ging das Baurecht an die Wohnbaugesellschaft Feusisgärtli AG, welche auf dem Areal den Bau einer Altersresidenz mit 50 Appartements in 5 Gebäuden auf hohem Standard beabsichtigt. Mehr …
Die Korporation Wollerau war bis Frühjahr 2019 Eigentümerin der Liegenschaft des weithin bekannten und sichtbaren Feusisgarten in Feusisberg. Innerhalb der 8000 qm Landfläche an bester Aussichtslage soll auch das bestehende historisch einprägsame Gasthaus einem Neubau weichen.

Ob es mit erhaltenswerten Elementen in den Neubau integriert und weiterhin ein alleinstellendes Objektcharisma behaupten darf, ist nicht gesichert. Der neue Baurechtseigner, Philippe François Maurice Glatz, lässt eine verbindliche Aussage darüber ebenso offen wie Sven Schatt, Vertreter der Wohnbaugesellschaft unter Federführung der Siworks Immo GmbH. Denn der Gemeindepräsident Martin Wipfli sieht keinen Anlass, dieses Objekt als schätzenswertes Bauwerk einzustufen, damit es in das Kantonale Inventar geschützter Bauten und Objekte (KNHG) übernommen werden könne. Die kantonale Denkmalpflege, Valentin Kessler, Amt für Kultur, sieht das ebenso. Ohne Objekteintrag besteht kein Erhaltungsschutz. Aber, sollte der Gemeinderat von Feusisberg einer Beseitigung des Bauwerks zustimmen, müsste auch der Regierungsrat seine Bewilligung dazu geben.Dagegen regt sich nun Widerstand aus der Bevölkerung in Feusisberg. Inzwischen dürften auch bei ehemaligen Befürwortern des Neubauprojektes die Zweifel über die damalige Entscheidung wachsen.

Seiner Sache sehr sicher ist allerdings Siegfried Hettegger, der die Interessengemeinschaft Pro Feusisgarten gegründet hat und sich engagiert für den Erhalt dieses Bauwerks einsetzt. Ihn ermutigten Stimmen der Bevölkerung des Dorfs, die Schutzwürdigkeit des Gebäudes in einem Gutachten durch den Luzerner Professor Dieter Geissbühler prüfen zu lassen. Das Ergebnis bestätigte die Schutzwürdigkeit, die nun abschließend auch von Schwyzer Heimatschutz aufgegriffen und untersucht wird. Die IG PRO Feusisgarten setzt sich beherzt weiter für den Erhalt des Gebäudes und die Gewinnung weiterer Mitglieder ein.

Siegfried Hettegger: «Es zählt die Stimme jedes Einzelnen der für den Fortbestand des Feusisgarten einsteht. Es geht nicht um das Verhindern einer Überbauung, es geht um das würdige Einbinden des Kulturdenkmals und eine angemessene Renovation für seinen nachhaltigen Fortbestand.»

Nachtrag 11.12.2019:

Der Schwyzer Heimatschutz stellt sich hinter die IG Pro Feusisgarten und fordert ebenfalls die Erhaltung und Unterschutzstellung des Feusisgartens. Das ist eine unschätzbare Unterstützung für das Anliegen der IG und bringt den Schutz einen grossen Schritt weiter. Der Heimatschutz ist im behördlichen Verfahren einspracheberechtigt, was in dem Fall sehr wichtig ist. Durch die Unterstützung einer solchermassen kompetenten Organisation bestätigt das die IG, dass sie mit ihren Forderungen richtig liegt.

Weitere Informationen:

IG Pro Feusisgarten 

Zeitungsartikel in Obersee Nachrichten
Zeitungsartikel in Höfner vom 15. November 2019
Zeitungsartikel in Höfner vom 28. November 2019
Medienmitteilung Heimatschutz

Buschow Oechslin, Anja, Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz
Der «touristische Blick» erschliesst sich den Gipfel des Etzels.
http://www.e-periodica.ch

Zitat:«1893 hatte August Oechslin das Gast- und Kurhaus Feusisgarten in Feusisberg gekauft. Das am Nordhang des Etzels gelegene Feusisberg hatte sich dank der Erschliessung durch neue Strassen seit den 1860er-Jahren von einer abgelegenen und schwer erreichbaren Streusiedlung in einen vielbesuchten Luft- und Molkekurort gewandelt. Die Besucher kamen aus den Kantonen Zürich, Glarus, Aargau oder Basel.