SENS eRecycling von Elektroschrott

Publireportage für den H+I – Der Schwyzer Wirtschaftsverband. Sonderthema Recycling.


Abfall ist Rohstoffentwertung – aber nur, wenn er nicht recycelt wird

Axel B. Bott

Die Stiftung SENS e-Recycling, organisiert und koordiniert in der Schweiz die Entsorgung von Elektro-Altgeräten. SENS setzt dabei ihren Schwerpunkt auf Effizienz, Zuverlässigkeit und hohe Qualitätsansprüche. Axel B. Bott sprach mit dem Präsidenten der Stiftung SENS e-Recycling, Andreas Röthlisberger.

Herr Röthlisberger, Sie sind Präsident der Stiftung SENS e-Recycling, welche in der Schweiz die Entsorgung von Haushaltsgeräten organisiert und koordiniert. Das wie SENS betont – effizient, zuverlässig und mit höchsten Qualitätsansprüchen. Was ist Ihr zukunftsweisender Grundgedanke?

«Wenn es uns gelingt, einem Produkt, das zu Abfall wird (und damit einen negativen Geldwert bekommt) einen positiven Geldwert zu geben, dann schaffen wir Nachfrage nach Abfall. » Andreas Röthlisberger

Das ist eigentlich kurz gesagt: Wenn es uns gelingt, ein Produkt, das zu Abfall wird (und damit einen negativen Geldwert bekommt) einen positiven Geldwert zu geben in dem Moment, da es Abfall wird, schaffen wir Nachfrage nach Abfall. Damit entsteht Markt in einem Bereich, in dem üblicherweise kein Markt herrscht. Und wir haben morgen 10, 20 Unternehmer, die daraus ihren Business-Case machen.
Doch vielleicht besser der Reihe nach: Seit 30 Jahren garantiert SENS eRecycling in der Schweiz das nachhaltige Recycling von Elektro- und Elektronikschrott.
Jahre, bevor in der EU der Begriff „Producer Responsibility“ im Elektro- und Elektronik-Geräte-Markt verankert wurde, haben wir in der Schweiz – und das dürfen wir mit Stolz hervorheben – Hersteller / Importeure und den Handel überzeugen können, diese Verantwortung, insbesondere die Finanzierung, aus freiwilligen Stücken wahrzunehmen! Und die erweiterte Produzentenverantwortung (EPV) ist stets die Grundlage für jede Kreislaufwirtschaft. Sie bedeutet, dass Hersteller, Importeure und der Handel eine Infrastruktur und eine Organisation bereitstellen, die es Konsumentinnen und Konsumenten erlaubt, ihre Altgeräte unentgeltlich für das Recycling an Verkaufspunkten oder an Sammelstellen abzugeben.
In diesem Sinne ist die SENS eine der Pionierinnen in der Umsetzung der Hersteller-Verantwortung, sie zeigt mit ihren vielen Partnern seit 30 Jahren auf, wie Kreislaufwirtschaft erfolgreich und nachhaltig funktioniert. Bezugssystem für das E-Recyling ist die VREG (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten) von 1998*.

Wie kam diese Verordnung zustande?

Wir haben nach der Gründung 1990 unsere operativen Aktivitäten 1991 mit dem Recycling von Kühlgeräten gestartet, also lange, bevor es mit der VREG überhaupt einen gesetzlichen Rahmen für Recycling und die Entsorgung von E- und E-Geräten gab. Erfreulicherweise hatten wir damals eine ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem BAFU (damals noch Buwal), das in der VREG 1998 im wesentlichen das abbildete, was die beiden operativen Rücknahmesysteme SENS und Swico damals umsetzten. Die VREG verankerte die Rücknahme- und Entsorgungspflicht von Herstellern, Importeuren und Handel, legte die betroffenen Gerätekategorien fest sowie die Mindestanforderungen an die Entsorgung. Die Frage der Finanzierung überliess sie bewusst der Privatwirtschaft und deren Rücknahmesystemen. Die VREG 1998 hat denn auch gerade 8 Artikel und ist mit Abstand die schlankste (und älteste) gesetzliche Regelung für das Recycling von E- und E-Geräten in Europa. Es war wohl einzigartig in Europa (und in der Schweiz), dass sich der Staat beim Legiferieren darauf beschränkt in der Verordnung das abzubilden, was sich im Markt als erfolgreiche und zukunftsgerichtete Lösung erwiesen hat.
*Die VREG 1998 wird gestützt auf eine Motion des Ständerates (17.3636) revidiert, wobei die Revision bereits seit 2010 am Laufen ist (vgl. Kasten Seite 7).

Die vorgezogene Recycling Gebühr (vRG) ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Konzeptes als Stiftung. Wie funktioniert die vRG?

Aus dem Prinzip der Hersteller-Verantwortung ergibt sich, dass es die Privatwirtschaft ist, welche die Probleme lösen muss, die dann entstehen, wenn ihre Produkte, die sie im Markt absetzen, ihren Life-Cycle beendet haben und zu Abfall werden. Dabei geht es darum, Instrumente zu entwickeln, damit der Entsorgungsmarkt nach den gleichen marktwirtschaftlichen Kriterien zum Funktionieren kommt, wie der uns bekannte Versorgungsmarkt (Angebot und Nachfrage).

Wie schaffen wir also Nachfrage nach Abfällen?

Damit sind wir beim Modell der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG), die nach dem Umlageverfahren funktioniert, gleich wie die AHV: die vRG, welche auf den heute verkauften Geräten erhoben wird, verwenden wir, um die heute in die Entsorgung gelangenden Altgeräte zu finanzieren (Sammlung, Transport, Recycling mit Schadstoff-Entfrachtung, Kontrolle, Reporting, Organisation). Dabei braucht es einiges an Erfahrung und an Kompetenzen, um die Balance zu finden zwischen dem vRG-Ertrag und dem umschriebenen Aufwand. Der Umsatz der SENS beläuft sich auf rund 40 Mio Franken pro Jahr. Die vRG erlaubt es, den in die Entsorgung gelangenden Altgeräten einen Geldwert zu geben. Das führt unter anderem dazu, dass wir in der Schweiz über 20 erfolgreiche Recycling- Unternehmen haben, die sich von SENS und Swico als Recycling-Partner zertifizieren lassen. Neben Technik, Logistik und Finanzierung braucht es für den Erfolg noch wesentliche Soft-Faktoren: Eine Entsorgungslösung von der Privatwirtschaft für die Privatwirtschaft muss nach unternehmerischen Grundsätzen laufen (Preis-Leistung, Convenience, Effektivität und Effizienz müssen Spitze sein) Und immer unter der Berücksichtigung, dass wir Konsumentengelder anvertraut bekommen, für die wir verantwortlich sind.

Wir sind im Fokus von 4 Seiten, im sog. «magischen Viereck»

1. Seite: Konsumenten, welche die vRG bezahlen,
2. Seite: Hersteller / Importeure / Handel, die von den Konsumenten die vRG einverlangen,
3. Seite: Recycling-Unternehmen, die Geld aus dem Topf wollen und schliesslich
4. Seite: die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden, die wissen wollen, was in diesem „Viereck“ passiert, da sie von Gesetzes wegen die Aufsicht über die Entsorgungswirtschaft haben.
Schliesslich das Wichtigste: das A und das O für jedes Rücknahmesystem wie die SENS sind Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Wenn diese nicht gegeben sind, dann geht gar nichts in einem Rücknahmesystem, in welchem die Finanzierung durch die Industrie freiwillig ist. Deshalb wählten wir vor 30 Jahren auch die Rechtsform der nicht gewinnorientierten Stiftung, die ein Optimum und Maximum an Transparenz gewährleistet.

Gibt es noch weitere Organisationen für die Verwertung von Elektro-Altgeräte?

Neben der SENS, die in erster Linie die Haushaltgross- und Haushaltkleingeräte, sowie Bau-, Garten- und Hobbygeräte und Photovoltaik betreut, gibt es seit 1994 noch Swico-Recycling, der sich in erster Linie um IT- und UE-Geräte sowie um Telefonie und Fotografische Apparate kümmert.

Auf den 1. Januar 2005 erweiterte der Bund die Liste der Gerätekategorien, die der VREG unterstehen mit Lampen und Leuchten. Damit brauchten deren Produzenten und der Handel eine Lösung, wozu sie die Stiftung Licht-Recycling Schweiz (SLRS) gründeten. Wir suchten bereits früh das Gespräch mit den Verantwortlichen der Branche, insbesondere mit dem Präsidenten der SLRS, Herrn Ivo Huber. Offenbar überzeugte unser Angebot, wonach die SLRS die Hoheit und die Verantwortung für den Fonds für Lampen und Leuchten hat und die operative Umsetzung der Entsorgung vollständig der SENS und mit ihrem Entsorgungssystem überträgt.

Sind alle Hersteller, Importeure und Händler in die freiwilligen Rücknahmesysteme von SENS oder Swico eingebunden oder gibt es auch Nicht-Systemteilnehmer (Trittbrettfahrer)?

Der härtere Wettbewerb im Handel und im Markt allgemein hat in den letzten Jahren das Problem der Trittbrettfahrer in den Vordergrund gerückt. Hersteller / Importeure und Händler in der Schweiz, die bei den freiwilligen Rücknahmesystemen nicht mitmachen, haben einen Wettbewerbsvorteil, den die übrigen Marktteilnehmer immer weniger bereit sind hinzunehmen.

Die SENS hat auf ihrer Website eine Liste der sog. «Nicht-System-Teilnehmer» publiziert. Einige davon erfüllen zwar die Legal Compliance, indem sie Geräte der Art, wie sie sie verkaufen, an ihren Verkaufsstellen zurücknehmen. Das Problem liegt jedoch darin, dass rund die Hälfte aller Altgeräte, die in den Entsorgungsprozess gelangen, den Weg über die öffentlichen und privaten Sammelstellen nehmen. Das bedeutet, dass 50% der Altgeräte der Trittbrettfahrer von den Vertragspartnern der beiden Rücknahmesysteme finanziert werden.
Der «Kampf» gegen die Trittbrettfahrer bzw. die Stärkung der freiwilligen Rücknahmesysteme war bereits im Jahr2010 beim Start der VREG-Revision das Hauptmotiv für die Revision. Der immer lauter werdende Ruf nach einer dringlichen Lösung des Trittbrettfahrer-Problems in den letzten Jahren war schliesslich der Grund für die Lancierung der Motion 17.3636, die von den beiden Räten im Frühjahr 2018 überwiesen wurde. Zurzeit läuft die Vernehmlassung.

Innerhalb des Wertstoffrecyclings ist Elektro- und Elektronikschrott ein Segment von vielen, wie etwa Weiss- und Stahlblech, Aluminium, Kapseln aus Alu, Batterien, CDs und DVDs, Glas, EPS, Bau Abfälle, Strassenbeläge, Grüngut, Durchforstungsholz, Kunststoff, Metall, Öle, Papier und Karton, Sonderabfall, Textilien und Schuhe, Korken, etc. Harmonieren die jeweiligen Recycling-Organisationen unter einem Dachverband oder lassen sparteneigene Kriterien das nicht zu?

Die Rücknahmesysteme der Separatsammlungen, die mit einer freiwilligen oder obligatorischen Finanzierung arbeiten, haben bereits 1992 Swiss Recycling gegründet als Dachverband der Separatsammlungs-Systeme (www.swissrecycling.ch). Hier wurde insbesondere während der letzten 10 Jahre ein grosses Knowhow und eine starke Kompetenz über Abfallverwertung ganz allgemein und zu Themen wie Kreislaufwirtschaft und die Verwertung von allen anfallenden Abfall-Stoffen aufgebaut. Damit gelingt es immer besser, dass die Separatsammlungen mit einer Stimme sprechen können.

Wertstoffrecycling vermeidet Umweltschäden und Schäden an der Volkswirtschaft einerseits. Andererseits fördert die Wiederverwertung von Sekundärwertstoffen Mehrwertpotentiale. Rentieren sich diese für die Hersteller?

Wenn wir die Ökobilanz anschauen, welche die SENS zum 30-jährigen Bestehen erarbeiten liess, wird einem bewusst, wie wichtig das stoffliche Recycling ist:

• 830‘000 to recycelte Wertstoffe aus 1’200‘000 to Altgeräte
• 6‘400‘000 to CO2-Reduktion
• 3‘700 to Schadstoffe kontrolliert entsorgt

Erstaunlich ist, dass mehr als 99% (!) der Umweltleistung der SENS in 30 Jahren darin besteht, Schadstoffe aus dem Stoffkreislauf zu eliminieren. Und aus dieser Erkenntnis ergibt sich die Schlussfolgerung für die Wirtschaft, dass die Herstellung und Verwendung von möglichst schadstofffreien Materialien eine Grundvoraussetzung ist, damit Kreislaufwirtschaft nachhaltig funktionieren kann. Es ist möglich, dass sich das entsprechende Engagement der Wirtschaft und der Unternehmungen kurzfristig nicht rechnet, da die Rahmenbedingungen der Politik noch zu kurz greifen. Mittel- und längerfristig führt jedoch kein Weg an dieser Forderung vorbei.  Neben direkten geldwerten Vorteilen dürften auch indirekte Vorteile eine Rolle spielen, wie Image, vermarktbare Verantwortungspositionen, aber auch reine Notwendigkeiten aus der Wertstoffverknappung. Recycling macht Werkstoffe nicht günstiger da die Prozesse kosten. Diese Prozesse zahlt am Ende der Kunde.

Wie weit geht dessen Akzeptanz?

Solange es global keine verbindlichen Rahmenbedingungen für den Verbrauch von Primär-Rohstoffen gibt, sind die Wertstoffe aus dem Recycling-Prozess dem globalen Wettbewerb mit Primär-Rohstoffen voll ausgesetzt. Das macht sich gerade in der heutigen Zeit mit «Corona-Effekten» schmerzlich bemerkbar. Wenn dazu der Rohöl-Preis derart sinkt, wird es für die Sekundärkunststoffe ausserordentlich schwierig, überhaupt einen Absatz zu finden. Dort, wo Rücknahmesysteme für gewisse Abfallarten bestehen und funktionieren (und wo das Problem der Trittbrettfahrer nicht besteht oder gelöst ist), kann durch eine erhöhte Abgeltung aus dem Fonds der vRG eine gewisse Abfederung erfolgen. Solange die Spiessengleichheit im Markt gegeben ist – insbesondere auch gegenüber dem Online-Handel aus dem Ausland – ist die Akzeptanz der betroffenen Branchen zur Bezahlung einer vRG relativ gross bzw. gutmütig. Und die Konsumentinnen und Konsumenten werden sich immer mehr bewusst, dass sie mit dem Kauf eines Gerätes oder Produktes nicht nur für den normalen Gebrauch bezahlen, sondern auch für den Prozess, der nach End-of-Life noch stattfinden muss, damit die notwendige Schadstoff-Entfrachtung und die Rückführung in den Stoffkreislauf erfolgen kann. Recycling steht im Spannungsfeld der moralischen Verantwortung aber auch des ökonomisch Machbaren. Eine Herausforderung an die Innovationskraft der Wirtschaft, gerade durch das Recycling neue Märkte zu erschliessen.

Rechnet sich das für die Volkswirtschaften?

Wenn wir die Strategie-Papiere der EU-Kommission anschauen zum «EU Circular Economy Action Plan» dann wird klar, dass nun Kräfte in Gang gesetzt wurden, die ernst zu nehmen sind, und die sich mit Power für die Implementierung einer Kreislaufwirtschaft einsetzen. Circular Economy ohne eine gut funktionierende Recycling-Wirtschaft gibt es nicht. Wenn also der Gesetzgeber (EU, Bund) die Rahmenbedingungen richtig setzen, dann wird das Schliessen von Kreisläufen nicht nur im Grossen gesucht, sondern einzelne Unternehmen, die eine gewisse Marktdurchdringung haben, werden versuchen, ihre Produkte nach deren End-of-Life wieder direkt zurück zu erhalten, um ihre Produktionsprozesse zu optimieren. Der Konsument wird in Zukunft weniger Besitz bzw. Eigentum erwerben, sondern nur noch Nutzung und Gebrauch und es wird selbstverständlich sein, dass der Hersteller/Importeur und Händler nach Ablauf der kalkulierten Lebensdauer das Produkt automatisch austauscht. Unschlagbar im eRecycling SENS eRecycling hat in drei Jahrzehnten in Europa Recyclingsysteme für Elektro- und Elektronikgeräte aufgebaut. Mithilfe von Fachhändlern, Sammelstellen und Recyclern konnten so ganze 1,2 Millionen gebrauchte Elektrogeräte gesammelt und recycelt werden. Ein Kreislauf, der‘s bringt Das einfache, aber wirksame Prinzip von SENS eRecyclingbeginnt schon beim Kauf: Wer ein Gerät erwirbt, zahlt bei allen SENS-Partnern die sogenannte vRG (vorgezogene Recyclinggebühr) gleich mit. Über 850 Hersteller, Importeure und Fachhändler dürfen sich SENS-Partner nennen und sorgen schweizweit für eine breite Abdeckung und Unterstützung des Rücknahmesystems. Hat das Gerät ausgedient, bringt man es in ein Geschäft oder an einer Sammelstelle zurück. Danach wird es fachgerecht und gemäss den hohen Qualitätsstandards von SENS eRecycling recycelt. Schadstoffe werden umweltgerecht entsorgt, wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen. Daraus entstehen dann neue Geräte und Objekte: Schrott bekommt wieder einen Wert. Der Kreislauf schliesst sich. Ökobilanz: ausgezeichnet!

Die Umwelt freut sich auch: Seit 1990 konnten aus dem eRecycling 830‘000 Tonnen Wertstoffe gewonnen werden. Stahl und Eisen haben dabei mit rund 80% den grössten Anteil. Mit den 660‘000 gewonnenen Tonnen könnten 66 Eifeltürme gebaut werden. 2,33 Millionen Velos könnten aus den 35‘000 Tonnen Aluminium hergestellt werden, und die 40‘000 Tonnen Kupfer würden 40 Millionen Trompeten ergeben. Zusätzlich dazu wurden ganze 3’700 Tonnen Schadstoffemissionen vermieden. Diese wären ansonsten durch Verbrennung in die Luft geraten! Die Ökobilanz von SENS eRecycling zeigt zudem, dass in den drei Jahrzehnten 150’000 Milliarden Umweltbelastungspunkte verhindert wurden. Insgesamt wurde die jährliche Umweltbelastung in der Schweiz dank eRecycling um 4% reduziert.

eRecycling im Film
Dass eRecycling so viel mehr als die Verarbeitung von Elektroschrott ist, zeigt überdies eine fünfteilige Filmreihe vom Luzerner Filmemacher Till Gmür, die Sie auf eRecycling.ch schauen können. Mit spektakulären Bildern erzählt der Dokumentarfilm von der Kraft innovativer Ideen und der Effizienz von Lösungen, die auf dem Prinzip des freiwilligen Mitmachens und der wirtschaftlichen Eigenverantwortung basieren.

Über SENS e-Recycling
SENS eRecycling ist die Schweizer Expertin für die nachhaltige Entsorgung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten im und um das Haus, sowie Leuchtmitteln und Leuchten. Mit hohen Qualitätsansprüchen trägt die Stiftung SENS massgeblich dazu bei, Standards im eRecycling zu setzen. Die im SENS-Rücknahmesystem erbrachten Leistungen werden über die marktkonforme vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) finanziert. SENS eRecycling ist Mitglied bei Swiss Recycling und dem weltweiten Kompetenzzentrum für Elektroschrott, WEEE Forum. SENS ist seit 30 Jahren Pionier und wichtiger Bestandteil der Schweizer Kreislaufwirtschaft!

SENS eRecycling
Obstgartenstrasse 28
8006 Zürich
Telefon 043 255 20 00
info@eRecycling.ch
www.erecycling.ch


Zur laufenden VREG-Revision

Mit der Motion 17.3636 wurde der Bundesrat beauftragt, «ein optimiertes System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten zeitnah umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass auch Online-Händler und Importeure das System in der Schweiz nicht mehr unterlaufen können. Dabei soll der Vollzug primär privatrechtlich und der administrative Aufwand möglichst gering sein.» Am 3. April 202 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision der VREG eröffnet. Das dabei vorgeschlagene Konzept, das der neuen Verordnung zugrunde liegt, vermag leider nicht zu überzeugen und dürfte zu einer unverhältnismässigen Kostensteigerung führen.
Wird der Verordnungsentwurf umgesetzt, wie er vorliegt, werden die beiden erfolgreichsten Rücknahmesysteme Europas für Elektro-Altgeräte zu Grabe getragen. Die SENS und ihre Vertragspartner setzen sich dafür ein, dass die Revision in einer Weise erfolgt, dass die unbestreitbaren Vorteile der freiwilligen und privatwirtschaftlichen Lösungen weiterhin zum Tragen kommen.