Verein Netzwerk Arbeit

Neuer Selbstwert durch berufliche Wiedereingliederung

Mit der Wiedereingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen ihrer Arbeitsfähigkeit wird deren persönliche Wertschätzung gefördert und es dient der Wirtschaft.

Arbeit ist ein zentraler Integrationsfaktor in unserer Gesellschaft. Wenn die Arbeitgeber und die Invalidenversicherung (IV) zusammenspannen, können auch für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen optimale berufliche Eingliederungen erreicht werden. Wer in der Schweiz lebt und seine Erwerbsfähigkeit dauernd oder erheblich verliert, ist obligatorisch gegen Invalidität versichert. Es besteht ein Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV). Die Massnahmen können einfache Veränderungen in der Arbeitsumgebung sein bis hin zu einem umfangreicheren Wiedereingliederungsprogramm oder gar einer IV-Rente. Das Ziel der beruflichen Massnahmen ist die Befähigung, wieder zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung zurückzufinden. Das ist sozialpolitisch nützlich und volkswirtschaftlich notwendig.

Frühintervention und Beschäftigungsanreize
Arbeitgeber müssen sich durch Krankmeldungen nicht schachmatt setzen lassen. Sie können sich bei der IV-Stelle Schwyz melden, wenn ein Angestellter aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit ausfällt. In der Frühintervention bewähren sich zeitlich begrenzte Massnahmen wie Anpassungen des Arbeitsplatzes, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, sozialberufliche Rehabilitation und Beschaftigungsmassnahmen. Für Arbeitgeber werden Anreize geschaffen über den Arbeitsversuch (Vermittlung an Arbeitsstellen), den Einarbeitungszuschuss (Tagesvergütung), den Arbeitgeberbeitrag und eine Entschadigung fur Beitragserhohungen. Entsteht dem Arbeitgeber durch die vermittelte Person ein Schaden, kann dafür die IV aufkommen. Ebenso werden für eine Person Aus- und Weiterbildungs- sowie Umschulungskosten und Hilfsmittel oder Reisekosten getragen. Die betroffenen Personen selbst erhalten Unterstützung zu ihrer sozialberuflichen Rehabilitation durch Belastbarkeitstraining und Aufbautraining sowie wirtschaftlichen Support für die Integration am Arbeitsplatz. Der Werkzeugkasten der IV-Stelle für die berufliche Eingliederung ist gross.

Verein Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz (NWA)
Trotz grossem Werkzeugkoffer der IV-Stelle – jede berufliche Eingliederung trägt die Unterschrift eines Arbeitgebers! Es ist deshalb sehr erfreulich, dass Wirtschaftsbetriebe, Stiftungen oder Vereine die Wiedereingliederung im Kanton Schwyz fördern wie viele KMU, grosse Arbeitgeber, die BSZ Stiftung (siehe Seite …), VSGA Verband Schwyzer Gemeinde- Angestellter im Asylwesen (siehe Seite …) oder der Verein Netzwerk Arbeit. Der Verein Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz (NWA) wurde im Jahr 2012 unter dem Ständerat Alex Kuprecht zusammen mit der IV-Stelle Schwyz als Sozialprojekt der Jungen Wirtschaftskammer Innerschwyz gegründet. Das Mitgliedernetzwerk besteht aus 121 Schwyzer Unternehmen, die sich für den Erhalt, die Umplatzierung und das Schaffen von neuen Arbeitsplätzen einsetzen. Die Leistungsbilanz des NWA ist positiv.

Foto: Reismühle Brunnen, Hintergrund Kleiner und Grosser Mythen. Die RMB beschäftigt Personen im Wiedereingliederungsprogramm der IV.

Verein Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz

Alois Gmür
Nationalrat
Postfach 53
6431 Schwyz
schwyz@netzwerk-arbeit.ch

und

Ausgleichskasse Schwyz
IV-Stelle Schwyz
Rubiswilstrasse 8
Postfach 53
6431 Schwyz
Tel. 041 819 04 25
Fax 041 819 05 25
schwyz@netzwerk-arbeit.ch
www.netzwerk-arbeit.ch

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