Richtplananpassung 2022 Kanton Schwyz – Windenergie

Richtplananpassun 2022: Erlass durch Regierungsrat und Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung

30. Juni 2023, Amt für Raumentwicklung

Der Regierungsrat hat am 20. Juni 2023 die Richtplananpassung 2022 erlassen und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet (RRB Nr. 461/2023). Für die Behörden und die Gemeinden des Kantons Schwyz ist die Richtplananpassung damit verbindlich geworden.
Während der öffentlichen Mitwirkung sind insgesamt über 1’200 Anträge von rund 470 Teilnehmenden eingegangen. Zeitgleich wurde die Richtplananpassung dem Bund zur Vorprüfung eingereicht. Das Amt für Raumentwicklung hat die eingegangenen Hinweise, Anliegen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie die Vorprüfungsergebnisse des Bundes gesammelt und ausgewertet. Gesamter Bericht: hier …

Nach der Kenntnisnahme durch den Kantonsrat wird die Richtplananpassung 2022 dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Mit der Genehmigung wird diese auch für den Bund sowie die Nachbarkantone verbindlich.

Bemerkung Amt für Raumentwicklung

„Nach Art. 10 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG, SR 730.0) haben die Kantone dafür zu sorgen, dass insbesondere für die Nutzung der Wasserkraft und Windenergie geeignete Gebiete im Richtplan festgelegt werden. Aufgrund des Stromversorgungsproblems im Winter, das sich in Zukunft nochmals zusätzlich verschärfen wird, ist es heute wichtiger denn je, möglichst rasch die Weichen für eine lokale und treibhausgasarme Winterstromproduktion zu stellen. Dabei spielt die Windenergie eine zentrale Rolle, denn sie produziert 2/3 ihres Stroms im Winterhalbjahr und ergänzt somit die Wasserkraft und die Photovoltaik, die im Winter weniger produzieren, optimal. Entsprechend ist es unabdingbar im Rahmen der kantonalen Richtplanung für die zukünftigen Projekte möglichst optimale Rahmenbedingungen zu schaffen und einen geeigneten sowie verhältnismässigen Untersuchungsrahmen zu definieren.“

Anmerkung Redaktion: Windenergie kann den Bedarf nicht decken, da sie die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt. Mehr …