Was ist ausserhalb Bauzonen wichtiger, Tourismus oder Landwirtschaft?

Tourismus Landwirtschaft.
Bauen ausserhalb der Bauzonen –
die gesetzlichen Rahmenbedingungen

22.3.2023 Bericht und Fotos © Bott, Bernhard Axel

Podiumsdiskussion in der Grünen Gans, Veranstaltungscenter im Tier- und Naturpark Goldau
Kaspar Widmer, Präsident und Augustin Mettler von +Genialregional-SZ (Website), luden zur Diskussion ein. Was ist laut dem Schweizerischen Raumplanungsgesetz erlaubt, wenn ausserhalb von Bauzonen Flächen urbanisiert werden soll? Was hat Vorrang, die Landwirtschaft und zweckgebundener Wohnbedarf, Anlagen für touristische Angebote oder die Pflege von Schutz und dem Ausbau besonders wichtiger Objekte (Energiewirtschaft)?
In der Abwägung der Bedürfnisse treffen oft konträre Nutzungsinteressen aufeinander. In der Diskussion stellte sich das Fazit heraus, dass zuerst raumplanerische und gesetzliche Vorgaben bestimmen und dann im Einzelfall abzuwägen sei, was landschaftlich, ökologisch und ökonomisch Sinn mache. Im Endeffekt gelte das Augenmass einer ausgewogenen Nutzungsbalance.

Es erstaunt (nicht), welche Parameter alle in der Raumplanung Entscheide beeinflussen können
Doch wenn angeblich übergeordnete Interessen (Energiepolitik) davon nichts wissen wollen (Landschaftsverbau mit Windkraftanlagen und ihrer Zufahrtswege), fragt sich, wie das gegenüber den gleichwertigen Interessen der Landwirtschaft und des Tourismus zu rechtfertigen ist. Diese Interessen sind prioritär. In der Energiewirtschaft braucht es in unseren Regionen keine Windkraftanlagen, da deren Ausbeute (vergleichbare Windhöffigkeit wie in Baden-Württemberg, Deutschland) im Schnitt der letzten Jahre «nur» 21 % Ökostrom betrug. 79 % müssen also zur Grundlastsicherung nach wie vor durch Ersatzmassnahmen wie Voltaik-, Atom-, Gas-, Kohle-, Wasserkraft oder Verwertung von Biomasse oder dem Einkauf von «dreckigem» Strom aus dem Ausland gedeckt werden. Es ist nichts gewonnen, auch wenn der Bund die Kantone zwingt, Flächen auszuscheiden. Wenn kein Wind weht oder nachts keine Voltaik schafft, wenn noch keine bezahlbaren Speicherlösungen oder ein geschlossenes Verteilernetz fehlen, nützen auch 100 mal mehr Windkraft- oder Solaranlagen nichts. Zu diesem Thema gab es allerdings keine Diskussionsbeiträge. Vordergründig wurden vielmehr «nur» die Konflikte zwischen Gesetz, Tourismus und der Landwirtschaft angesprochen. Ebenso tangiert dieses Thema die Biodiversität und den Artenschutz. Mehr …

Das Schweizerische Raumplanungsgesetz
119 000 ha (37%) aller Siedlungsflächen in der Schweiz liegen ausserhalb der Bauzonen. Wie ökologisch und ökonomisch mit diesen Ressourcen umgehen? In die Bewertung der baupolitischen Entscheidungen greifen folgende Parameter:

• Gründe für den Bodenverbrauch ausserhalb Bauzone
• Ausnahmen beim Bauen ausserhalb der Bauzone
• Standortgebundene Bauten und Anlagen Art. 24 RPG
• Zweckänderungen ohne bauliche Massnahmen Art. 24a RPG
• Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe Art. 24b RPG 
• Bestandesgarantie Art. 24c Abs. 1 RPG
• Erweiterte Besitzstandsgarantie  Art. 24c Abs. 2 und 3 RPG
• Abbruch und Wiederaufbau Art. 24c Abs. 2 RPG / Art. 42 Abs. 4 RPV
• Änderungen am äusseren Erscheinungsbild  Art. 24c Abs. 4 RPG ; Art. 42 RPV
• Teilweise (Zweck-) Änderung Art. 24c Abs. 2 RPG 
• Altrechtliche Bauten und Anlagen Art. 24c RPG , Art. 41 RPV
• Grundstück wird Teil des Nichtbaugebiets Art. 24c RPG
• Zweckänderung schützenswerter Einzelbauten Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG
• Landschaftsprägend geschützte Bauten Art. 24 Bst. a RPG i.V. Art. 39 Abs. 2 RPV
• Bauten in Streusiedlungsgebieten und Weiler  Art. 24 Bst. a RPG / Art. 39 Abs. 1 RPV ; Art. 33 RPV
• Keine Vermischung von Art. 24c und Art. 37a RPG

PDF-Präsentation Raumplanung. Hier …
PDF-Präsentation Planungshilfe Bauen. Hier …

Podiumsgespräch Teilnehmer:
Kaspar Widmer, Präsident von +GenialRegional-SZ, begrüsste und eröffnete die Diskussion. V.l.n.r. Moderation Augustin Mettler, Baptist Lottenbach, Gemeindepräsident Weggis (LU), Ständerat Othmar Reichmuth, Barbara Jud, EspaceSuisse, Verband für Raumplanung, Bern, Vendelin Coray, Geschäftsführer Tourismus Schwyz.