Amt für Raumentwicklung

Thomas Huwyler, Amtsleiter
Raumplanung ist eine öffentliche Aufgabe
«Die Hauptakteure sind der Bund, die Kantone und Gemeinden. Sie haben je ihre Zuständigkeiten und Pflichten. Weil sich die drei Gebietskörperschaften mit dem gleichen Raum befassen und auf der gleichen Fläche planen, arbeiten sie eng zusammen und vermeiden wo möglich widersprüchliche Planungen. Raumplanung ist eine Verbundaufgabe. Die Ziele der Raumplanung sind der haushälterische Umgang mit dem Boden und die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet. Die mit der Raumplanung betrauten Behörden stimmen ihre raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab und verwirklichen eine auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedlung. Sie achten dabei auf die natürlichen Gegebenheiten sowie auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft.»
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Amt für Raumentwicklung
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