Amt für Migration

Markus Blättler, Amtsleiter
Ankommen und teilnehmen
«Das Amt für Migration (AFM) vollzieht das Ausländer- und Asylrecht des Bundes im Kanton Schwyz. Genau genommen zählt jeder Zuzüger als Kunde, für den umfassende Dienstleistungen erbracht werden. Kunden sind Einbürgerer, Zuzüger aus Nachbarkantonen, Wiedereinbürgerer, Zuzüger aus benachbarten Ländern der EU oder der EFTA* oder Migranten aus weiter entfernten Herkunftsländern. Das Amt für Migration ist immer dann zuständig, wenn ausländische Personen hier leben oder arbeiten wollen oder als Asylsuchende dem Kanton Schwyz zugewiesen werden.»
* Die EFTA ist eine zwischenstaatliche Organisation, die den freien Handel und die wirtschaftliche Integration der vier angeschlossenen Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz fördert. Die Assoziation basiert auf der EFTA-Konvention und einem weltweiten Netzwerk von Freihandels- und Partnerschaftsabkommen.
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Amt für Migration
Ausländerwesen
Steistegstrasse 13
Postfach 454
6431 Schwyz
Tel. +41 41 819 22 68
Fax +41 41 819 22 59
afm@sz.ch